Strukturreform Witterda im Detail (aktueller Stand)
Montag, 3. Mai 2010Die neu entstehende Pfarrei St. Josef in Erfurt-Nord
— Schritte der Strukturänderung —
Neugründung von Pfarreien
Die bis 2020 geplanten größeren Pfarreien entstehen durch Neugründung. Zum jeweiligen Umstellungstermin (2012 oder 2016 oder 2020) werden die bisherigen Pfarreien aufgelöst.
Die neue Pfarrei wird errichtet. Alle im neuen Pfarreigebiet wohnenden Katholiken wählen ihren nun gemeinsamen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat.
Die neue Filialgemeinde ab 2012
Alle bisherigen Filialgemeinden werden im Jahr 2012 in eine neue Ordnung überführt. Sie gilt auch für aus bisherigen Pfarreien entstehende neue Filialgemeinden. Diese Neuordnung ist im „Dekret über die Filialgemeinde im Bistum Erfurt ab 2012“ festgeschrieben. Wesentliche Neuerungen sind:
• Die künftige Filialgemeinde umfasst nicht mehr ein Gebiet, sondern nur die Katholiken am Filialort.
• Alle im Gebiet einer Pfarrei wohnenden Katholiken wählen einen Kirchenvorstand und einen Pfarrgemeinderat.
• Die am Ort wohnenden Mitglieder der Filialgemeinde wählen für die örtlichen Belange einen Filialgemeinderat (zusätzlich zum gemeinsamen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat der Pfarrei).
• Die Verwaltung der neuen Pfarrei (Pfarrbüro, Finanzverwaltung, Archiv usw.) geschieht vom Pfarrei-Ort aus.
Planungsvorbehalt
Die folgende Planung geht vom heutigen Erkenntnisstand aus. Es kann jedoch zu zeitlichen Verschiebungen der Strukturschritte kommen, sollte sich die personelle Situation anders entwickeln als vermutet. In diesem Fall müsste die für 2012 geplante Neugründung von 2012 auf 2016 verschoben werden.
Die neue Struktur ab 2012
Nach Auflösung der bisherigen Pfarreien St. Josef in Erfurt Nord und St. Martin in Witterda entsteht 2012 neu die:
Pfarrei St. Josef mit Sitz in Erfurt Nord
mit den Filialgemeinden:
Gebesee, Gispersleben, Stotternheim und Witterda.
Die Wahlen 2012
Die Katholiken des künftigen Pfarrgebietes wählen aus einer gemeinsamen Kandidatenliste den gemeinsamen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat.
Zum gleichen Termin wählen die vier Filialorte jeweils ihren Filialgemeinderat. Die Kandidatenlisten erstellen die eigens dafür bestimmten Wahlvorstände. Zu wählen sind für die Filialgemeinderäte nach Katholikenzahl gestaffelt bis zu 4, bis zu 6 oder bis zu 8 Mitglieder.
Pastorales Personal 2020
Für die Gemeindeseelsorge 2020 sind als Mindestbesetzung ein Pfarrer und eine weitere hauptamtliche Anstellung (1,0) vorgesehen.
Die tatsächlichen Anstellungen für den Sommer 2012 sollen bis zum Frühjahr 2012 entschieden werden.
Raum- und Gebäudeplanung
2010 werden mit Beteiligung der jetzt zuständigen Kirchenvorstände die Gebäudevereinbarungen angepasst und die Pflichtbaurücklagen überprüft. Die nächste Überprüfung ist für 2015 vorgesehen.
Gemeindebüros und –archive
Wo außerhalb von Erfurt Nord Gemeindebüros und -archive bestehen, sind diese 2010/ 2011 auf den Transfer in das künftig zentrale Pfarrbüro am Pfarreiort vorzubereiten.
Zur Vorbereitung gehört die Kassation nicht mehr aufzuhebender Unterlagen, die Ordnung der Aktenbestände, die Aussortierung älterer Bestände, die in das Zentralarchiv in Erfurt ausgelagert werden sollen.
Für alle neugegründeten Pfarreien ist eine hauptamtliche Besetzung des Pfarrbüros geplant. Der Anstellungsumfang bemisst sich an der Pfarreigröße. Der Stellenplan wird wie bisher vom Ordinariat erarbeitet.
Finanzverwaltung der Pfarrei
Die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Finanzverwaltung der jeweiligen Pfarrei tritt mit den Neuwahlen 2012 in Kraft.
Der neue gemeinsame Kirchenvorstand führt die von den einzelnen früheren Kirchenvorständen verabschiedeten Haushalte in der beschlossen Weise bis zum Jahresende 2012 weiter und legt später die Haushaltsrechnung 2012 dem Ordinariat zur Bestätigung vor.
Im Frühjahr 2012 stellen alle Gemeinden (auch die jetzigen Pfarreien Erfurt Nord und Witterda) ihre eigenen Kapitalrücklagen (Pflichtbaurücklagen, andere Baurücklagen und sonstigen Ersparnisse) zusammen, damit sie ab Sommer 2012 als bleibende Zweckbindungen in der zentralen Finanzverwaltung der Pfarrei festgeschrieben werden.
Im Herbst 2012 erstellt der neue gemeinsame Kirchenvorstand den Haushalt für 2013. Dabei sind neue Formulare zu verwenden, die auch den ortsbezogenen Bedarf für die Filialgemeinden berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch die Bankverbindungen und Konten den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Sollte sich die Umstellung als schwierig erweisen, steht die Finanzabteilung des Bistums zu gegebener Zeit gern mit Rat und Tat zur Verfügung.